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   OLG Dresden, 11.12.2001 - 2 W 1848/01   

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https://dejure.org/2001,5743
OLG Dresden, 11.12.2001 - 2 W 1848/01 (https://dejure.org/2001,5743)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.12.2001 - 2 W 1848/01 (https://dejure.org/2001,5743)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 2 W 1848/01 (https://dejure.org/2001,5743)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung; Geschäftsführer; Notgeschäftsführer; GmbH; Klage; Besonderer Vertreter; Prozessbevollmächtigter

  • Judicialis

    ZPO § 57 Abs. 2; ; BGB § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 57 Abs. 2; BGB § 29

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01

    Insolvenz - Bestellung eines Notgeschäftsführers - dringender Fall -

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2001 - 2 W 1848/01
    Keiner abschließenden Entscheidung bedarf dabei, wie sich § 57 ZPO und § 29 BGB analog zueinander bei einem von einer prozessunfähigen juristischen Person betriebenen Aktivprozess oder bei Rechtsstreitigkeiten zwischen der juristischen Person und ihren Mitgliedern bzw. Gesellschaftern verhalten (vgl. BayObLGZ 1998, 179 [184]; OLG Zweibrücken ZIP 2001, 973 [974]; KG BB 2000, 998 [999]; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 29 Rn. 8) .

    bb) Diese nachhaltigen Eingriffe in originäre statuarische und normative Befugnisse der Gesellschafter sind nicht durch anerkennenswerte Belange des Gläubigers zu rechtfertigen, da für dessen sachgerechte Rechtsverfolgung die Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 57 Abs. 2 ZPO ohne Weiteres genügt (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart MDR 1996, 198; Münchener Kommentar/Reuter, BGB, 4. Aufl., § 29 Rn. 11; Erman/H.P.Westermann, BGB, 10. Aufl., § 29 Rn. 2; für Insolvenzverfahren: Kulzer, ZIP 2000, 654 [655]; tendenziell auch: OLG Zweibrücken ZIP 2001, 973 [975]).

  • BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 456/97

    Beschwerdeberechtigung des Gesellschaftergeschäftsführers einer Zweimann-GmbH mit

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2001 - 2 W 1848/01
    Keiner abschließenden Entscheidung bedarf dabei, wie sich § 57 ZPO und § 29 BGB analog zueinander bei einem von einer prozessunfähigen juristischen Person betriebenen Aktivprozess oder bei Rechtsstreitigkeiten zwischen der juristischen Person und ihren Mitgliedern bzw. Gesellschaftern verhalten (vgl. BayObLGZ 1998, 179 [184]; OLG Zweibrücken ZIP 2001, 973 [974]; KG BB 2000, 998 [999]; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 29 Rn. 8) .

    c) Die gegenteilige Sicht (vgl. BayObLGZ 1998, 179 [184]; KG BB 2000, 998 [999]; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 29 Rn. 8; jeweils m.w.N.) vermag hingegen nicht aufzuzeigen, welche Vorteile die gerichtliche Einsetzung eines Vertretungsorganes mit sich bringen soll.

  • KG, 04.04.2000 - 1 W 3052/99

    Gesellschaftsrecht; Bestellung eines GmbH-Gesellschafters zum Notgeschäftsführer

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2001 - 2 W 1848/01
    Keiner abschließenden Entscheidung bedarf dabei, wie sich § 57 ZPO und § 29 BGB analog zueinander bei einem von einer prozessunfähigen juristischen Person betriebenen Aktivprozess oder bei Rechtsstreitigkeiten zwischen der juristischen Person und ihren Mitgliedern bzw. Gesellschaftern verhalten (vgl. BayObLGZ 1998, 179 [184]; OLG Zweibrücken ZIP 2001, 973 [974]; KG BB 2000, 998 [999]; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 29 Rn. 8) .

    c) Die gegenteilige Sicht (vgl. BayObLGZ 1998, 179 [184]; KG BB 2000, 998 [999]; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 29 Rn. 8; jeweils m.w.N.) vermag hingegen nicht aufzuzeigen, welche Vorteile die gerichtliche Einsetzung eines Vertretungsorganes mit sich bringen soll.

  • OLG Stuttgart, 12.07.1995 - 9 W 69/94

    Möglichkeit der Bestellung eines Prozessvertreters analog § 57

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2001 - 2 W 1848/01
    bb) Diese nachhaltigen Eingriffe in originäre statuarische und normative Befugnisse der Gesellschafter sind nicht durch anerkennenswerte Belange des Gläubigers zu rechtfertigen, da für dessen sachgerechte Rechtsverfolgung die Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 57 Abs. 2 ZPO ohne Weiteres genügt (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart MDR 1996, 198; Münchener Kommentar/Reuter, BGB, 4. Aufl., § 29 Rn. 11; Erman/H.P.Westermann, BGB, 10. Aufl., § 29 Rn. 2; für Insolvenzverfahren: Kulzer, ZIP 2000, 654 [655]; tendenziell auch: OLG Zweibrücken ZIP 2001, 973 [975]).
  • ArbG Freiburg, 29.10.2007 - 2 Ca 478/04

    Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 ZPO

    cc) Der analogen Anwendung des § 57 Abs. 1 ZPO steht nicht entgegen, dass auch die Bestellung eines Notgeschäftsführers (analog) § 29 BGB in Betracht kommt (so auch OLG Zweibrücken 22.1.2007 - 4 W 6/07 - GmbHR 2007, 544; OLG Köln 27.7.2005 - 19 W 32/05 - aaO; OLG Dresden 11.12.2001 - 2 W 1848/01 - GmbHR 2002, 163; OLG Dresden 10.8.2005 - 2 U 290/05 - aaO zu § 104 Abs. 1 AktG).

    Das OLG Dresden verweist insofern auf den Willen des historischen Gesetzgebers, wonach bei einer gegen eine juristische Person gerichteten Klage einem Vorgehen nach § 57 ZPO Vorrang vor der gerichtlichen Bestellung eines Vertretungsorgans gebührt (OLG Dresden 11.12.2001 - 2 W 1848/01 - GmbHR 2002, 163 mVa Mugdan, Die gesammelten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch des Deutschen Reiches, Band I S. 407).

    Richtigerweise wird es sogar am Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Bestellung eines Notgeschäftsführers mangeln, weil der Weg über § 57 Abs. 1 ZPO der einfachere und weniger einschneidende ist (vgl. OLG Stuttgart 12.7.1995 - 9 W 69/94 - aaO; OLG Dresden 11.12.2001 - 2 W 1848/01 - aaO; MünchKommBGB/Reuter 5. Aufl. § 29 Rn. 11; Erman/H.P.Westerman BGB 11. Aufl. § 29 Rn. 2; Kutzer ZIP 2000, 654).

  • OLG Dresden, 10.08.2005 - 2 U 290/05

    Bestellung eines Prozesspflegers bei einer von einem Insolvenzverwalter geführte

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 11.12.2001 - 2 W 1848/01 - (GmbHR 2002, 163) für die Geschäftsführung einer GmbH ausgeführt hat, gebietet das jedes hoheitliche Handeln prägende Verhältnismäßigkeitsgebot, von der gerichtlichen Bestellung des Aufsichtsrats nach § 104 Abs. 1 AktG wegen des intensiveren Eingriffs in die Selbstorganschaft der Aktiengesellschaft abzusehen, wenn den berechtigten Belangen eines Klägers durch die Bestellung eines - nicht über organschaftliche Vertretungsbefugnisse verfügenden - Prozesspflegers Rechnung getragen werden kann.
  • OLG Dresden, 29.05.2020 - 8 W 350/20

    Kein vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Bestellung eines Prozesspflegers!

    Die Bestellung eines Prozesspflegers gemäß § 57 Abs. 1 ZPO stellt gegenüber der Einsetzung eines Notgeschäftsführers analog § 29 BGB regelmäßig den einfacheren und in der Sache auch zumeist angemessenen Weg dar, zumal die Bestellung eines Prozesspflegers für die beklagte Partei weniger einschneidend ist als die gerichtliche Bestellung eines Vertretungsorgans (BAG, NZA 2008, 1030; OLG Frankfurt/M., NJW-RR 2012, 510; OLG München, NZG 2008, 160; OLG Zweibrücken, GmbHR 2007, 544; OLG Köln, OLGR 2005, 684; OLG Stuttgart, MDR 1996, 198; OLG Dresden, GmbHR 2002, 163; Senat, Beschluss vom 25.05.2020 - 8 W 298/20; MüKo ZPO/Lindacher, 5. Aufl., ZPO § 57 Rn. 7; Stein/Jonas/Jacoby, ZPO, 23. Aufl., § 57 Rn. 7; Münchener HdB GesR VII, Teil 1, Kapitel 2, § 9 Rn. 71; Roth/Altmeppen, GmbHG, 9. Aufl., § 6 Rn. 54).
  • OLG Zweibrücken, 22.01.2007 - 4 W 6/07

    Rechtsstreit: Ausgeschlossene Bestellung eines Prozesspflegers für eine GmbH bei

    Während die Legitimation eines Prozesspflegers nach § 57 BGB auf den Rechtsstreit begrenzt ist (OLG Dresden, Beschluss vom 11. Dezember 2001 - 2 W 1848/01 - bei Juris; OLG Celle NJW 1965, 504) greift die Bestellung eines Notgeschäftsführers nach § 29 BGB (analog) in die originären statutarischen und normativen Befugnisse der Gesellschafter der beklagten Partei ein.
  • OLG Dresden, 25.05.2020 - 8 W 298/20

    Vertretung, GmbH-Recht

    2.6 Es kommt daher nicht darauf an, dass nach deutlich überwiegender Meinung eine Beschlussfassung nach § 57 Abs. 2 ZPO nicht unter Hinweis auf eine mögliche Notbestellung eines Geschäftsführers nach § 29 BGB analog abgelehnt werden kann, da die Bestellung eines Prozesspflegers gemäß § 57 ZPO gegenüber der Bestellung eines Notgeschäftsführers nach § 29 BGB analog der einfachere und in der Sache auch zumeist angemessene Weg ist, zumal die Bestellung eines Prozesspflegers für die beklagte Partei weniger einschneidend ist als die gerichtliche Bestellung eines Vertretungsorgans (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2012, 510; OLG München, NZG 2008, 160; OLG Zweibrücken, GmbHR 2007, 544; OLG Dresden, Beschl. v. 11.12.2001, 2 W 1848/01; MüKoZPO/Lindacher, 5. Aufl. 2016, ZPO § 57 Rn. 7; Münchener HdB GesR VII, Teil 1, Kapitel 2, § 9 Rn. 71, Roth/Altmeppen, 9. Aufl. 2019, GmbHG, § 6 Rn. 54).
  • OLG Köln, 27.07.2005 - 19 W 32/05

    Prozesspflegschaft bei Wegfall des gesetzlichen Vertreters der beklagten

    Im Übrigen teilt der Senat die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung (OLG Dresden GmbHR 2002, 163; im Ergebnis auch: OLG Stuttgart MDR 1996, 198), dass bei Fallgestaltungen wie der vorliegenden die Bestellung eines Prozesspflegers gemäß § 57 ZPO gegenüber dem Antrag nach § 29 BGB auf Bestellung eines Notgeschäftsführers das erheblich einfachere und in der Sache auch zutreffende Verfahren darstellt.
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